OVG Bautzen untersagt Spenden und Sponsoring in bestimmten Bereichen der Kommunalwirtschaft: FDP stellt Dringliche Anfrage im Leipziger Stadtrat
Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat einem kommunalen Zweckverband in der Wasserwirtschaft Spenden und Sponsoring untersagt. Das Gericht verweist auf den Anschluss- und Benutzungszwang, weswegen es keiner Werbung und Imagepflege bedürfe. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.
Die FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat hat dies zum Anlass für eine Dringliche Anfrage zur nächsten Ratsversammlung am 23. Januar genommen. „Hier rächen sich die Schattenhaushalte in kommunalen Unternehmen. Die Leidtragenden wären die vielen Ehrenamtler in den unzähligen Vereinen. Trickreich subventionieren die Leipziger seit Jahr und Tag mit einem Vollbad und Blumengießen die Trikots fürs Hobbyfußballteam oder Off-Theateraufführungen. Das konnte doch nicht ewig gut gehen. Die Ehrenamtler haben es verdient, direkte städtische Zuwendungen zu erhalten. Das wäre auch die einzig ehrliche und transparente Lösung“, sagt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat René Hobusch und ergänzt: „So wäre auch eine Kontrolle durch den Stadtrat gewahrt!“
Hobusch verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig. Auf Initiative der FDP-Fraktion hatte der Stadtrat beschlossen, dass dieser ab 2013 jährlich vorgelegt werden soll. Veröffentlicht werden dann alle in einem Jahr an Vereine, Verbände und Initiativen ausgereichten finanziellen Förderungen. Ab 2015 wird er um nicht-monetäre Förderungen wie geldwerte Vorteile und Nutzungsüberlassungen ergänzt. „Dies schafft ein gehöriges Maß an Transparenz, dass es bei kommunalen Unternehmen leider noch nicht gibt“, so Hobusch abschließend.
Die Dringliche Anfrage im Wortlaut hier.
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