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Garagen im Besitz der Stadt Leipzig

Dienstag, 14. Dezember 2010

[HP128/11]

Betrifft:

  • Dezernat: diverse
  • Amt: diverse
  • Unterabschnitt: diverse
  • Haushaltsstelle: diverse
  • Verwaltungshaushalt
  • Vermögenshaushalt

Beschlussvorschlag:
Alle Garagengrundstücke sowie alle Garagengebäude im Besitz der Stadt Leipzig werden veräußert. Die Nutzer der Garagen sollen hierbei ein Vorkaufsrecht erhalten.

Begründung:
Im Besitz der Stadt Leipzig waren Ende 2009 ca. 11.220 Garagen, welche sich überwiegend (etwa 99 %) in der Zuständigkeit des Liegenschaftsamtes befinden. Davon sind etwa 11.100 Garagen vermietet, sowie etwa 120 Garagen leer. 228 Garagengebäude befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Bei den übrigen knapp11.000 Garagen stellt die Stadt Leipzig den Grund und Boden zur Verfügung, auf welchem die Garage durch den privaten Garagenbesitzer errichtet wurde.
Die Vorhaltung von Garagen und Garagengrundstücken gehört nicht zum Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge und sollte daher im Zuge der Konzentration auf die Kernbereiche kommunalen Handelns unterbleiben.

Deckungsvorschlag:
Die verminderten Mieteinnahmen werden durch eine entsprechende Absenkung der Zuführung an den Vermögenshaushalt gedeckt. Die dadurch entstehende Deckungslücke im Vermögenshaushalt wird durch die Verkaufserlöse kompensiert.