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Beendigung von Wirtschaftsaktivitäten im Ausland durch kommunale Beteiligungen
[Beschluss-Nr. RBV-793/11]
- Die Stadt Leipzig erwartet von Ihren Unternehmen und Eigenbetrieben, dass diese ihre Leistungen in der Regel für Leipzig und die Region erbringen.
- Vor diesem Hintergrund wird bis Ende 2013 ein Sachstandsbericht über die Entwicklung bestehender Wirtschaftsaktivitäten von mittelbaren und unmittelbaren Eigengesellschaften sowie Mehrheitsbeteiligungen und Eigenbetrieben im Ausland vorgelegt.
- Im Einzelfall bedürfen geplante Auslandsaktivitäten im Rahmen der Ratsversammlung beschlossener Eigentümerziele einer gesonderten Begründung dahingehend, ob und wenn ja, inwieweit diese Aktivitäten einen nachweislichen Beitrag zum Erhalt- bzw. Ausbau des Kerngeschäftes vor Ort leisten und wirtschaftlich sind. Verfahrensseitig gelten die Bestimmungen des Zustimmungs- und Informationskataloges für die LVV-Gruppe.
- Die Vorgaben unter Pkt. 1-3 umfassen ausdrücklich nicht Beratungsleistungen im Rahmen von Städtepartnerschaften, der Entwicklungs- und Katastrophenhilfe, der Wirtschafts- und Standortförderung und des Know-How-Transfers, sowie Aktivitäten des Stadtmarketings, der Leipziger Messe oder Gastspiele der Eigenbetriebe Kultur.
Tags: kommunale Unternehmen, KWL, LVB, LVV, Stadtwerke, Wirtschaft