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Gebühren zur Sondernutzung
[Anfrage V/F 272]
Den Jungen Liberalen Leipzig wurde im Rahmen des Bürgerbündnisses „Leipzig nimmt Platz“ gegen eine Neonazi-Demo am 16. Oktober 2010 die Erlaubnis für die „Nutzung des Gehwegbereiches vor dem Krahmerladen in der Nonnenmühlgasse 1 zur Aufstellung eines Grills im Rahmen einer Veranstaltung im Objekt“ erteilt.
Als Kostengrund Sondernutzung führt das Ordnungsamt folgende Posten auf:
- Sondernutzungsgebühr: 6,16 Euro
- Verwaltungsgebühr: 20,00 Euro
- Bearbeitungsgebühr: 0,00 Euro
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Wie definiert die Verwaltung die Begriffe Sondernutzungsgebühr, Verwaltungsgebühr und Bearbeitungsgebühr?
- Welche Kostenkalkulation liegt den Gebühren bei diesem konkreten Beispiel zugrunde?
- Warum wurde keine Bearbeitungsgebühr erhoben? Bei welchen Maßnahmen, die einer Erlaubnis zur Sondernutzung bedürfen, fallen Bearbeitungsgebühren an?
Tags: Sondernutzungssatzung