Erstellung von Verwaltungsstandpunkten
[Anfrage V/F 646]
In der auf Vorschlag des Oberbürgermeisters vom Stadtrat beschlossenen „Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen und Anfragen, Vorlagen und Wichtiger Angelegenheiten“ heißt es unter Punkt 1.3:
Für die Erarbeitung der Verwaltungsstandpunkte steht ein Zeitraum von einem Monat zur Verfügung.
Die Verwaltungsstandpunkte sind nach Ablauf der Bearbeitungsfrist zum nächstmöglichen
Termin auf die Tagesordnung der DB OBM zu setzen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die
DB OBM über den Stand der Erarbeitung des Verwaltungsstandpunktes zu informieren. Die Einreicher erhalten im Nachgang vom BfR eine schriftliche/elektronische Information über die
Gründe der terminlichen Verzögerung.
Hierzu fragen wir:
1. Wie lang ist die durchschnittliche Erstellungsdauer für Verwaltungsstandpunkte aktuell (ggf. geschätzt) bis zur Übergabe an die Mitglieder des Stadtrates?
2. Wenn die in der Antwort zu Frage 1 genannte Dauer länger als einen Monate beträgt: Welche Maßnahmen wird der Oberbürgermeister unternehmen, damit die Frist zukünftig in der Regel eingehalten wird?
3. In welchem Umfang (ggf. geschätzt) wurde im Falle einer verzögerten Erstellung der Einreicher des Antrages über die Gründe der Verzögerung informiert? Was waren Gründe aufgrund derer der Einreicher nicht über die Verzögerung und den Anlass dieser informiert wurde?
[Die Beantwortung der Frage erfolgte zur Ratsversammlung am 20.09.2012 durch den Oberbürgermeister]
Oberbürgermeister Jung antwortet, die durchschnittliche Erstellungsdauer von Ver-waltungsstandpunkten betrage acht Wochen. Er habe schon vor einiger Zeit veranlasst, dass Bearbeitungs- und Verwaltungsfristen drei Wochen vor der 1. Lesung in der Dienstberatung aufgerufen werden. Damit werde sich in vielen Fällen die Bearbeitungszeit verkürzen. Bei Verzögerungen bei der Erarbeitung von Verwaltungsstandpunkten werde in der Regel durch das zuständige Dezernat die Terminverlängerung beim Büro für Ratsangelegenheiten beantragt, welches anschließend den Einreicher darüber informiere. Dies geschehe oft telefonisch oder elektronisch. In Einzelfällen werde der Termin auch überschritten, ohne dass eine Mitteilung an das Büro für Ratsangelegenheiten erfolgt. Manchmal erfolge diese Mitteilung erst nach Nachfrage des Einreichers. Dies könne passieren, aber er, Jung, glaube, dass mit der Neuregelung ein deutlicher Schritt nach vorn gemacht werde.
Tags: Eilbedürftigkeit, Leipzig, Verwaltung