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Betrieb des Zoo-Parkhauses

Freitag, 9. März 2012

[Anfrage V/F 558]

Im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag V/A 225 „Parkhaussituation am Zoo verbessern“ der FDP-Fraktion begründet die Stadtverwaltung ihre ablehnende Haltung zu einer Änderung der Bezahlautomatensituation unter Bezugnahme auf die Eigentumsverhältnisse der Automaten. Diese gehörten nicht dem Zoo, sondern einem externen Parkhauspächter, der das Parkhaus betreiben würde.

Im Beschluss RBV-418/10 vom 16.06.2010 „Finanzierungsbeschluss zweiter Abschnitt ‚Parkhaus am Zoo'“ heißt es im Beschlusspunkt 2 wörtlich: „Die Zoo Leipzig GmbH wird mit der Errichtung und der Betreibung des Parkhauses sowie mit der Beantragung von Fördermitteln beauftragt.“

Hierzu fragen wir:

  1. Warum wurde entgegen des Beschlusses des Stadtrates nicht die Zoo Leipzig GmbH, sondern ein externer Dienstleister mit der Betreibung beauftragt?
  2. Wann wurde durch den Stadtrat sein auf Vorschlag des Oberbürgermeisters zustande gekommener Beschluss RBV-418/10 dergestalt geändert, dass die Betreibung durch einen externen Dritten möglich wurde?

 

schriftliche Antwort mit Datum 21.03.2012:

Es ist immer offen kommuniziert worden, dass die Zoo Leipzig GmbH keine Parkhäuser mit eigenem Personal bewirtschaftet. In der Anlage zur Vorlage (u.a. S. 24) heißt es dazu:

„Die Zoo Leipzig GmbH verpachtet den Neubau Parkhaus nach der Errichtung ebenfalls an den bisherigen Parkhausbetreiber. Die Pachtzahlungen dienen zur Refinanzierung der laufenden Kosten für das Gebäude.“

Die Gründe für die Verpachtung sind:

  • Die Zufahrt zum Erweiterungsbau des Parkhauses erfolgt durch das bestehende Parkhaus, verkehrslogistisch ist eine separate Bewirtschaftung daher nicht möglich.
  • Betriebswirtschaftlich ist eine separate Bewirtschaftung aufgrund der Auslastungssituation in der Nebensaison sowie doppelt vorzuhaltender Infrastruktur und Aufsichtspersonal nicht sinnvoll.
  • Die Zoo Leipzig GmbH bedient sich in verschiedenen Bereichen, so auch bei der Bewirtschaftung der Parkhäuser, professioneller Partner, um deren Kernkompetenzen für eine besonders effektive und wirtschaftlich nachhaltige Nutzung zu gewährleisten.
  • Das wirtschaftliche Risiko der Bewirtschaftung übernimmt der Pächter. Trotz saisonal stark schwankender Auslastungen wurde eine Festpacht vereinbart, die zur Deckung der Finanzierungskosten und der Unterhaltskosten der Gebäude dient.

Der Zoo ist als Eigentümer also weiterhin verantwortlich für das Parkhaus. Lediglich die ewirtschaftung der Parkhäuser wird durch einen professionellen Dienstleister sinnvoll organisiert.