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Kommunale Baumschutzsatzung
Die Kommunalen Baumschutzsatzungen regeln die Art und Weise, wie mit Gehölzen in einer Stadt oder Gemeinde umgegangen wird.
Die FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat hatte Anfang 2010 einen Antrag zur Herausnahme von Grundstücken, die mehrheitlich Wohnzwecken dienen, in den Stadtrat eingebracht. Dieser wurde in der Ratsversammlung mehrheitlich abgelehnt.
Zwischenzeitlich wurde durch die Koalition auf Landesebene eine ähnliche Regelung auf den Weg gebracht. Diese Neuregelung ist seit dem 19. Oktober 2010 in Kraft. Danach gelten für bebaute Grundstücke nun einfacherer Regeln:
- Alle Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 100 Zentimetern (in ein Höhe von 1 Meter über dem Boden), die auf bebauten Grundstücken stehen, sind von der Baumschutzsatzung ausgenommen
- Nadelbäume, Pappeln, Birken, Baumweiden und Obstbäume sind unabhängig vom Stammumfang von der Baumschutzsatzung ausgenommen, sofern sie auf bebauten Grundstücken stehen
- alle Laubbäume (ausgenommen Pappeln, Birken, Baumweiden und Obstbäume), die einen Stammumfang von mehr als 100 cm haben, sind weiterhin geschützte Gehölze. Der Schutz gilt auch für Laub-Sträucher ab 4 Metern Höhe, Laubholz-Hecken ab 1 Meter Höhe sowie für Rank- und Klettergehölze ab 3 Metern Höhe.
- Für alle Gehölze auf Grundstücken, die nicht mit Gebäuden bebaut sind, gilt die kommunale Baumschutzsatzung ohne Änderung fort, da sie von der Neuregelung nicht betroffen sind!
An dieser Stelle dokumentieren wir unsere Veröffentlichungen unseren Antrag betreffend.
- 19. Oktober 2010, Pressemitteilung: „Baumfällungen auf bebauten Grundstücken ab heute genehmigungsfrei. Rosenthal muss Leipziger informieren!“
- 24. Mai 2010, Pressemitteilung: „Die FDP-Fraktion wird sich auch einer kompletten Abschaffung der Baumschutzsatzung gegenüber offen zeigen.“
- 21. Mai 2010, Aktuell: „FDP-Antrag zur Änderung der Baumschutzsatzung im Stadtrat abgelehnt“
- 17. April 2010, Pressemitteilung: „Montag, 19.04.: Thementag “Baumschutzsatzung”“
- 14. April 2010, Standpunkt zur Änderung der Kommunalen Baumschutzsatzung
- 13. April 2010, Pressemitteilung: „Grundstücksbesitzer sollen frei und verantwortungsvoll über ihr Eigentum entscheiden dürfen“
- 03. April 2010, Beitrag im Amtsblatt: „Mein Haus, mein Garten, mein Baum“
- 19. Januar 2010, Antrag: „Änderung der Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig (Baumschutzsatzung) in der Fassung vom 20.02.2002“
Weitere Links:
- Informationen der Stadt Leipzig zum Thema
- Informationen der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag zum Thema
Tags: Baumschutzsatzung