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Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen
Im neuen Schulgesetz des Freistaat Sachsen wird in § 43 festgelegt, dass bis zu vier Vertreter des Schulträgers stimmberechtigt den Schulkonferenzen angehören sollen.
Bei 126 Schulen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig und durchschnittlich zwei Schulkonferenzen pro Jahr bedeutet das rund …