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Antrag: Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen (2. Neufassung)
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig ermöglicht entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel, Papierkörbe etc..
Sachverhalt:
Betreiber von Gaststätten und Bars …
Erteilungspraxis von Sondernutzungserlaubnissen
Gemäß §3 (3) der Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig werden Sondernutzungserlaubnisse befristet und/oder auf Widerruf erteilt. Gemäß des Verwaltungsstandpunkts zum Antrag VI-A-04816 der Fraktion Freibeuter) sind Sondernutzungen jährlich neu zu beantragen. Daher fragen wir:
Sind alle folgenden erlaubnispflichtigen und gebührenbelegten Sondernutzungen jährlich …
Antrag: Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen (Neufassung)
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister prüft, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig insbesondere von Gastronomen und weiteren mit Freisitzbetrieben verbundenen Nutzungsarten sowie weitere auf Dauernutzung angelegte Antragstellergruppen ausgestellt werden können, solange sich beim Antragsteller keine neu …