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Nachfragen zur schriftlichen Antwort VI-F-04802-AW-01 „Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen“ vom 21.09.2017 auf unsere Anfrage VI-F-04802
Anfrage:
Zu den Antworten auf unsere Anfrage VI-F-04802 haben wir noch folgende Nachfragen:
Zur Antwort 1:
Zu welchen Themen hat der Schulträger in der Schulkonferenz nur eine beratende Stimme?
Worüber darf der Schulträger mit abstimmen, worüber nicht?
An welchen Kriterien wird festgemacht, ob und mit …
Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen
Im neuen Schulgesetz des Freistaat Sachsen wird in § 43 festgelegt, dass bis zu vier Vertreter des Schulträgers stimmberechtigt den Schulkonferenzen angehören sollen.
Bei 126 Schulen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig und durchschnittlich zwei Schulkonferenzen pro Jahr bedeutet das rund …