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Dienstanweisung des Oberbürgermeister 3/2006 vom 27.02.2006
Die Dienstanweisung des Oberbürgermeister 3/2006 vom 27.02.2006 regelt die Verfahrensweise bezüglich der liquidätsmäßigen Verbindung von Gemeindekasse und Sonderkasse durch das Cash-Management-System. Dies betrifft gemäß Punkt 1 der Dienstanweisung „alle Eigenbetriebe der Stadt Leipzig“.
In Punkt 3.2 heißt es: „Die Eigenbetriebe führen laut Eigenbetriebssatzung eine mit der Gemeindekasse nicht verbundene Sonderkasse. Gemäß § 13 Satz 2 SächsEigBG soll die Sonderkasse mit der Gemeindekasse verbunden werden. Dies wird durch das Cash-Management-System gewährleistet.“