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Sperrvermerk für „Verlängerung Karl-Heine-Kanal“
Sperrvermerk für „Verlängerung Karl-Heine-Kanal“
HHP/ A087
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen im Bereich „Verlängerung Karl-Heine-Kanal“ werden mit einem Sperrvermerk bis zum Erhalt eines Fördermittelbescheides versehen.
Begründung:
Der Durchstich des Karl-Heine-Kanals zum Lindenauer Hafen steht im Fördermittelwettbewerb mit Ansiedlungen von produzierendem Gewerbe in Leipzig. Aktuell ist weiterhin unklar, ob und in welcher Höhe es Fördermittel für das Projekt geben wird. Daher ist der Betrag mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Deckungsquelle:
Entfällt.
Tags: Finanzen, Haushalt, Haushalt 2012, Lindenauer Hafen