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Mitgliedsbeitrag Verband der Standesbeamten
[HP122/11]
Betrifft:
- Dezernat: Allgemeine Verwaltung
- Amt: Standesamt
- Unterabschnitt: 050
- Haushaltsstelle: 661/100/3
- Verwaltungshaushalt
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltsstelle 661/100/3 „Mitgliedsbeiträge“ wird gestrichen.
Begründung:
Der Verband der Standesbeamten ist ein berufsständischer Interessenverband. Eine Mitgliedschaft der Kommune ist nicht nachzuvollziehen – insbesondere vor dem Hintergrund, das jede Standesbeamtin und jeder Standesbeamte selbst Mitglied werden kann.