Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes
HHP/ A111
Die „Haushaltssatzung der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2013“ wird im §5 wie folgt (fettgedruckt) geändert:
Die Hebesätze werden wir folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v.H.
Gewerbesteuer auf 455 v.H.
Die Beträge für die Erträge sowie die Salden werden entsprechend angepasst.
Begründung:
Eine moderate Absenkung der Gewerbesteuer von 460 auf 455 Basispunkte erscheint vor dem Hintergrund deutlich steigender Steuereinnahmen sinnvoll. So erhalten Unternehmen zusätzliche Spielräume, um am Standort Leipzig investieren und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen zu können.
Deckungsquelle:
Wir verweisen auf die von uns vorgelegten Einsparvorschläge als Deckungsquellen.
Tags: Finanzen, Haushalt 2013, Leipzig, Mittelstand