Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung
[Beschluss RBV-1819/13 | ursprünglich: Antrag V/A 455]
Der Beschluss RBV-1527/13 wird wie folgt geändert:
- Die Ratsversammlung beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Übertragung ihrer Sitzungen via Live-Stream unter den Bedingungen der in der Vorlage V/2720 genannten Variante 3 (Live-Stream-Übertragung durch einen externen Anbieter).
- Die Leistung wird entsprechend der Bestimmungen ausgeschrieben und auf Basis der Ausschreibung extern vergeben.
- Auf die Wahrung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Stadträte und Mitarbeiter der Verwaltung ist zu achten.
Begründung
Die ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagene Variante 4 (Externe Live-Stream-Übertragung – Refinanzierung durch Werbung) zeigte sich im Zuge der Diskussion über die Vorlage V/2720 aufgrund der unklaren Art und Weise der Einbindung von Werbung als nicht mehrheitsfähig. Die daraufhin vom Stadtrat beschlossene Variante 2 (Live-Stream-Übertragung und Microsite in Eigenregie) lässt sich offenbar aus Gründen des Medienrechtes in Verbindung mit dem Datenschutz und dem Recht am eigenen Bild nicht umsetzen, was auch auf die Variante 1 (Einfache Live-Stream-Übertragung in Eigenregie) zutreffen dürfte. Daher ist unter den möglichen Optionen nur die Variante 3 als mehrheitsfähig und umsetzbar anzusehen. Um keine weitere Zeit zu verlieren, sollte diese nunmehr zügig umgesetzt werden.
Tags: Livestream, Stadtrat