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Überlastunganzeigen beim Allgemeinen Sozialdienst der Stadt Leipzig
[Anfrage V/F 1206]
Nach § 15 bzw. § 16 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitnehmer angehalten, dem Arbeitgeber eine Überlastung anzuzeigen, wenn davon eine Gefährdung der eigenen Gesundheit oder Sicherheit sowie der Gesundheit oder Sicherheit anderer Personen ausgehen kann.
Hierzu fragen wir:
- Wie hoch ist die Zahl der Überlastungsanzeigen im Bereich des Allgemeinen Sozialdienstes in den Jahren 2011, 2012 und 2013 absolut sowie durchschnittlich pro Jahr und Mitarbeiter?
- Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um die Qualität der Arbeit zu sichern, wenn sich Überlastungsanzeigen beim ASD häufen?