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Übergang von Krippe zum Kindergarten: Aktuelle Situation

Donnerstag, 30. Januar 2014

[Anfrage V/F 1067]

Medienberichten zufolge ist es derzeit nicht oder nur schwer möglich, Kinder, die im Bereich der Tagespflege betreut werden, einen Kindergartenplatz anzubieten. Stattdessen sollen sie weiter von einer Tagespflegeperson betreut werden. Entsprechende Ausnahmegenehmigungen würden erteilt.

Hierzu fragen wir:

  1. Wie viele Kinder, die das dritte Lebensjahr bereits vollendet hatten, wurden zum Stichtag 31.12.2013 in einer Kinderkrippe oder durch eine Tagespflegeperson betreut?
  2. Wie viele Kinder, die das dritte Lebensjahr bereits vollendet haben werden, werden voraussichtlich zu Stichtagen 31.03.2014 und 30.06.2014 in einer Kinderkrippe oder durch eine Tagespflegeperson betreut werden?
  3. Welche Elternbeiträge sind für die unter 1. genannten Kinder zu zahlen?
  4. Wie wirkt sich der Verbleib von Kindern in der U3-Betreuung auf die Zahl der freien Betreuungsplätze im Krippen- und Tagespflegebereich und damit auf die Erfüllung des Rechtsanspruches aus?

 

Mündliche Antwort in der Ratsversammlung am 12.02.2014 (Protokollauszug):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian berichtet, im Dezember 2013 seien 53 Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, noch in Kindertagespflege betreut worden. 349 Kinder über drei Jahre hätten einen Krippenplatz belegt.

Die höchste Zahl an Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und einen Krippen- oder Tagespflegeplatz belegen, werde jeweils im Sommer erreicht. Im vergangenen Jahr seien im Juli 270 Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, noch in Tagespflege betreut worden. Etwa 1.400 Kinder hätten einen Krippenplatz in einer Kita belegt, obwohl sie bereits das dritte Lebensjahr vollendet hatten. Genauere Aussagen zu den genannten Stichtagen seien noch nicht möglich. Es sei aber bis Sommer 2014 von einem Anstieg auszugehen.

Für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, sei der Elternbeitrag für Kindergartenkinder zu zahlen.

Wenn Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, auf einem Krippen- oder Tagespflegeplatz verblieben, könne dieser nicht mit Kindern im Krippenalter neu belegt werden. Ziel der Ausbaupläne im Kitabereich sei es, ausreichend Plätze bereitzustellen, damit Kinder mit Erreichen des Kindergartenalters auf einen Kindergartenplatz wechseln können. Das Verbleiben von Kindergartenkindern auf Krippeplätzen sei jedoch ein jährlich stattfindender Prozess. Für jedes herauswachsende Krippekind einen freien Kindergartenplatz vorzuhalten würde bei der gegenwärtigen Belegungsquote bedeuten, dass zu Beginn eines Schuljahres eine sehr große Anzahl Kindergartenplätze unbelegt gelassen werden müssten.

Auf die Nachfrage von Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE), ob für Kinder, die schon vor Vollendung des dritten Lebensjahres einen Kindergartenplatz belegen, der Beitrag für einen Kindergartenplatz entrichtet werden müsse, antwortet Bürgermeister Prof. Dr. Fabian, dass dies gar nicht möglich sei.

Stadträtin Dr. Jennicke (Fraktion DIE LINKE) widerspricht und wiederholt ihre Feststellung, dass das sehr wohl passiere.

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian erklärt, dass ihm das nicht bekannt sei. Falls Frau Dr. Jennicke solche Fälle kenne, bitte er sie, ihm diese mitzuteilen, damit er das überprüfen könne.