Entlastungen durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
[Anfrage: V/F 476]
Der Deutsche Bundestag hat am 28.10.2011 in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen (Drs. 17/7141) angenommen, der von der
christlich-liberalen Bundesregierung eingebracht wurde. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in
Kraft treten. Danach übernimmt der Bund ab 2012 in drei Stufen die bisher von kommunaler Seite
zu tragenden Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Daher fragen wir:
1. Wie hoch wird die jährliche Entlastung des kommunalen Haushaltes in den Jahren 2012, 2013
und ab dem Jahr 2014 ausfallen?
2. Wie wirken sich die Entlastungen auf die Kreditaufnahme und die Zinsbelastungen in unserer
kommunalen Gebietskörperschaft in den jeweiligen Jahren aus?