Diskussion über eine neue Sondernutzungssatzung
[Anfrage Nr.: V/F 134]
Am 13.11.2009 brachte der Oberbürgermeister die Neufassung der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) sowie die zugehörige Entgeltordnung in den Stadtrat ein. Im März 2010 wurde die Vorlage durch den Oberbürgermeister zurückgezogen.
Hierzu fragen wir:
- Welche Vereine, Verbände und sonstige Institutionen wurden seitens der Stadt Leipzig zur Beteiligung vor der Einbringung in den Stadtrat an der Diskussion aufgefordert?
- Welche Vereine, Verbände und sonstige Institutionen wurden seitens der Stadt Leipzig nicht explizit zur Beteiligung an der Diskussion aufgefordert, nahmen jedoch nach Einbringung eigeninitiativ – bspw. durch die Veröffentlichung von Stellungnahmen – daran teil?
- Welche Vorschläge aus der Diskussion mit Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen werden vom Oberbürgermeister in der Neufassung berücksichtigt?
- Auf welcher Basis wurden die Gebühren- und Entgeltsätze aktuell sowie in der zurückgezogenen Vorlage kalkuliert? Wird der Oberbürgermeister bei einer zukünftigen Neufassung eine Kalkulation der jeweiligen Gebühren- und Entgeltsätze vorlegen? Wenn nein, warum nicht?
- Mit welchen Einnahmeveränderungen rechnete der Oberbürgermeister für den Fall, dass die zurückgezogene Vorlage ohne Änderungen beschlossen worden wäre?
Schriftliche Antwort vom 19.05.2010:
zu 1.:
Aufgefordert zur Stellungnahme vor Beteiligung der Fachausschüsse wurden die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer.
zu 2.:
Keine. Der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung hatte aber in der 1. Lesung im November letzten Jahres angeregt, zusätzlich die Dehoga sowie den Einzelhandelsverband zu beteiligen. Dazu fand mit den Kammern und den vorgenannten Verbänden unter der Leitung des Ersten Bürgermeisters am 21.04.2010 ein umfassender Abstimmungstermin statt. Im Ergebnis dieser Beratung erfolgt eine Prüfung der vorgetragenen Belange, soweit sie nicht bereits im Neufassungsentwurf berücksichtigt wurden. Das Ergebnis der Prüfung wird voraussichtlich Ende Juni erneut mit den Kammern und Verbänden besprochen und erst dann wird das Verfahren zur Beschlussfassung fortgesetzt.
zu 3.:
Es wurden u. a. folgende Vorschläge bisher bereits berücksichtigt:
- vereinfachtes Antragsverfahren im Verlängerungs- und Wiederholungsfalle
- konkrete Benennung der erforderlichen Unterlagen
- Konkretisierung der Verwaltungsgebühren
- Beibehaltung der 14 Tage-Einreichungsfrist
- Aufnahme von erläuternden Beispielen für die Abgrenzung des Anwendungsbereiches
der Sondernutzungssatzung im Gegensatz zur Entgeltordnung
zu 4.:
Sondernutzungsgebühren und Entgelte können nicht kalkuliert werden, wie zum Beispiel der Aufwand für die Straßenreinigung oder Abfallentsorgung. Gemäß § 21 Abs. 1 S. 3 SächsStrG ist für die Höhe der Sondernutzungssatzung Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie das wirtschaftliche Interesse des Gebührenschuldners zu berücksichtigen. Die Festsetzung der Gebühren berücksichtigt daher die langjährige durch die Gerichte unbeanstandete Verwaltungspraxis sowohl bezogen auf die bisherige städtische Satzung als auch im bundesdeutschen Städtevergleich unter Berücksichtigung der speziellen Situation in den neuen Bundesländern. Zum einen werden durch die neue Satzung die Gebührenhöhe im Wesentlichen nicht verändert. Zum anderen wird der neu aufgenommene Bereich der Werbung wesentlich günstiger festgesetzt als dies bisher über den städtischen Werbevertragspartner von den Sondernutzern zu bezahlen war.
zu 5.:
Nach bisheriger überschlägiger Einschätzung würden sich die Einnahmen nicht wesentlich verändern. Zwar führen die Werbetatbestände zunächst zu erhöhten Einnahmen, die Stadt ist jedoch verpflichtet, anteilig an den städtischen Werbevertragspartner auszuzahlen.
Bisher erfolgten diese Einnahmen durch den städtischen Werbevertragspartner und dieser kehrte an die Stadt aus. Insoweit hat sich nur der Zahlungsfluss verändert.
Tags: Mittelstand, Sondernutzungssatzung, Straßen, Wirtschaft