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Beauftragung von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien

Donnerstag, 11. August 2011

[Anfrage V/F 425]

Im Zuge der Diskussion über die sogenannten Herrenlosen Grundstücke wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Stadt Leipzig offenbar mit einem Pool an Rechtsanwälten zusammenarbeitet bzw. zusammengearbeitet hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir und bitten um schriftliche Beantwortung:

  1. Nach welchen Regeln oder Vorgaben erfolgt die Beauftragung von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien?
  2. In welchem (ggf. geschätzten) Umfang wurden innerhalb der letzten 15 Jahre welche Rechtsanwälte bzw. welche Rechtsanwaltskanzleien mit Angelegenheiten von einem Gegenstandswert von
    a.      250.000 bis 500.000 Euro und
    b.      mehr als 500.000 Euro
    durch die Stadt Leipzig beauftragt?

Beantwortung durch Beigeordneten für Allgemeine Verwaltung:

zu 1.) Nach welchen Regeln oder Vorgaben erfolgt die Beauftragung von Rechtsanwälten
und Rechtsanwaltskanzleien?

Grundsätzlich nehmen innerhalb der Stadtverwaltung die Beauftragung von
Rechtsanwaltskanzleien das Rechtsamt und das Liegenschaftsamt vor. In
speziellen Fällen erfolgt eine Beauftragung auch durch die Dezernate bzw. den
Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters sowie in Personalsachen durch das
Personalamt. Die beauftragende Stelle trägt auch jeweils die Kosten.
Streitige Verfahren (Prozessvertretung):
Das Rechtsamt nimmt Beauftragungen für streitige Verfahren in der Prozessvertretung
grundsätzlich auf Basis der gesetzlichen Gebührensätze vor (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
RVG). Dies sichert die vollständige Kostenerstattung im Falle des Obsiegens, denn dann sind die gesetzlichen Kosten durch den Unterlegenen zu tragen. Von diesem Grundsatz wird in Ausnahmefällen abgewichen, wenn die gesetzlichen Gebühren für den beauftragten Rechtsanwalt
oder die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wirtschaftlich nicht verhältnismäßig sind.
Im Übrigen werden im Rechtsamt grundsätzlich keine Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, die gegen die Stadt auftreten. Auch von diesem
Grundsatz wird in Ausnahmefällen abgewichen, wenn z.B. ein Rechtsanwalt mit
der Angelegenheit vorbefasst war.
Darüber hinaus bedient sich das Rechtsamt in der Regel örtlicher Rechtsanwälte
und Rechtsanwaltskanzleien. Von diesem Grundsatz wird in Einzelfällen abgewichen, in denen die Beauftragung einer überörtlichen Sozietät aus fachlichen Gründen oder aus Gründen der Neutralität sachgerecht ist.
Die Beauftragung erfolgt der fachlichen Ausrichtung entsprechend. So werden z.B.
für Bauprozesse Rechtsanwälte beauftragt, die in dem entsprechenden Rechtsgebiet
tätig sind.

Beratungsmandate:

Beratungsmandate werden vom Rechtsamt nur selten vergeben. Wenn eine derartige
Vergabe erfolgt, dann werden nach Möglichkeit drei Angebote von für die zu
erbringende Beratungsleistung qualifizierten Rechtsanwälten eingeholt.

zu 2.) In welchem (ggf. geschätzten) Umfang wurden innerhalb der letzten 15 Jahre
welche Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien mit Angelegenheiten
von einem Gegenstandswert von

a) 250.000 bis 500.000 Euro und
b) mehr als 500.000 Euro

durch die Stadt beauftragt?

Die Frage selbst stellt auf den Gegenstandswert ab und bezieht sich deshalb nur
auf streitige Verfahren, d.h. Beauftragung für die Prozessvertretung mit einem
Gegenstandswert von 250.000 bis 500.000 Euro und über 500.000 Euro. Die
Beantwortung berücksichtigt darüber hinaus Beratungsmandate, die nicht nach
Gegenstandswert abgerechnet wurden, aber im Rahmen der o.g. Gegenstandswerte
lag.
Leider ist es ohne erheblichen Aufwand nicht möglich, die gewünschten Angaben
für die letzten 15 Jahre zu machen. Die Datenbank des Rechtsamtes lässt eine
entsprechende Auswertung nicht zu. Deshalb wird an der Umstellung des Aktenerfassungssystems für die Zukunft gearbeitet.
Nachfolgend werden die Verfahren der letzten fünf Jahre dargestellt.

Die letzten fünf Jahre betreffend

a) wurden mit einem Gegenstandswert von 250.000 bis zu 500.000 Euro zwei
Beauftragungen vorgenommen:

einmal Rechtsanwalt Brümmendorf,
einmal die Rechtsanwälte von Berg, Bandekow, Zorn

b) wurden mit einem Gegenstandswert mit mehr als 500.000 Euro in 13 Verfahren
Beauftragungen vorgenommen:

einmal Rechtsanwälte Flöter & Wissing
einmal Rechtsanwalt Tima (LGL und OLG), Rechtsanwältin v. Gierke (BGH)
zweimal Rechtsanwälte Dr. Eick & Partner
zweimal Rechtsanwälte von Berg, Bandekow, Zorn
einmal Rechtsanwälte Deubner & Kirchberg
zweimal Rechtsanwälte Hager Partnerschaft (Dr. Schwering)
zweimal Rechtsanwälte Prof. Dammert & Steinfort
einmal Luther Menold RA-Gesellschaft mbH (Frau Dr. Schmidt)
einmal Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle (Dr. Grünen)

BGH-Anwälte:
einmal Rechtsanwältin v. Gierke
einmal Rechtsanwalt Prof. Dr. Vorwerk
einmal Rechtsanwalt Dr. Siegmann

c) Beratungsmandate

· Gegenstandswert zwischen 250.000 bis 500.000 €: keine
· Gegenstandswert mit mehr als 500.000 €:

  1. Konzessionsverträge, es wurde auf Stundenbasis abgerechnet:
    zweimal Fa. Price Waterhouse Cooper Legal-Rechtsanwälte;
    zweimal Rechtsanwälte Bethge, Reimann, Stary
  2. KWL-Problematik, es wird auf Stundenbasis abgerechnet:
    einmal Kanzlei Redeker Sellner Dahs
    einmal Kanzlei v. Berg Bandekow Zorn
  3. Auflösung CBL-Verträge
    einmal Kanzlei Paul Hastings, Abrechnung auf Stundenbasis
    zweimal Fma. Heinrich & Mortinger, Abrechung nach Pauschalen

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