Mein Haus, mein Garten, mein Baum
[von Reik Hesselbarth, Fraktionsvorsitzender]
Die Sächsische Staatsregierung plant das Landesumweltrecht zu vereinfachen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist im Sächsischen Landtag auf den Weg gebracht. Demnach werden die kommunen nicht mehr ermächtigt sein, Baumschutzsatzungen zu erlassen, die dem Bürger ein aufwendiges Genehmigungsverfahren für die Fällung von Bäumen ab einer bestimmten Größe auferlegen.
Die FDP-Fraktion fordert für die Leipziger schon jetzt – in der laufenden Baumschnittsaison – private Wohngrundstücke und Kleingärten auszunehmen. Ein entsprechender Antrag ist im Stadtrat bereits auf den Weg gebracht.
Die Freude an der Natur kann schnell zur Last für Grundeigentümer werden, insbesondere dann, wenn haushoch gewachsene Bäume für eine starke Beschattung von Gemüsebeeten sorgen und kräftiges Wurzelwerk Schäden an Gebäuden verursacht. Vielerorts bleiben Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht aus.
Die Kosten des Genehmigungsverfahrens – zusätzlich zu den Kosten der Fällung – sind für viele Leipziger nicht tragbar. Auch die Verwaltung kann durch weniger Bürokratie Kosten einsparen. Kommunen, die seit jeher ohne Baumschutzsatzung im Grün erstrahlen, bestätigen, dass es funktioniert.
Wir vertrauen auf einen eigenverantwortlichen Umgang unserer Bürger mit ihrem Grund und Boden – im Einklang mit der Natur.
Tags: Baumschutzsatzung