Home » Im Amtsblatt

Baumschnitt bürokratiefrei

Samstag, 27. November 2010

[von René Hobusch, stellv. Fraktionsvorsitzender]

Sie sind Eigentümer eines bebauten Grundstücks? Ein Baum plagt Sie schon lange? Die Kosten für Genehmigungsverfahren und Fällung erschienen Ihnen bisher zu hoch? In der diesjährigen Baumschnittsaison ist alles wesentlich unproblematischer als bisher, Sie können sich den Weg zum Amt für Stadtgrün und Gewässer sparen.

Denn seit Mitte Oktober 2010 gelten auf Initiative der schwarz-gelben Staatsregierung Neuregelungen zum Landesumweltrecht, wonach Bäume und Hecken in Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes komplett aus dem Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen sind. Gleiches gilt auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken – gleich ob gewerblich oder privat genutzt – für Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume sowie gleichermaßen für alle Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter. Die Stadt Leipzig informiert auf www.leipzig.de/stadtgruen. Bürgermeister Rosenthal versäumte leider eine rechtzeitige und umfassende Information der Leipziger. Dass Unklarheit besteht, zeigen die zahlreichen Anfragen in der FDP-Fraktion, die sich des Themas schon im Januar angenommen hatte. Zum Standpunkt der FDP-Fraktion: www.fdp-fraktion-leipzig.de.

Tags: ,