Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister prüft, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig insbesondere von Gastronomen und weiteren mit Freisitzbetrieben verbundenen Nutzungsarten sowie weitere auf Dauernutzung angelegte Antragstellergruppen ausgestellt werden können, solange sich beim Antragsteller keine neu zu beantragenden Sondernutzungstatbestände gemäß der Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) ergeben.
Sachverhalt:
Wer eine Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen, die neben Beginn und Ende der Sondernutzung u.a. die Bezeichnung der Straßen, des betroffenen Abschnitts einschließlich der Größe der beabsichtigten Nutzungsfläche, Grund sowie Art der Sondernutzung einschließlich Lageskizze mit Maßangaben bzw. Lagepläne/Flurkarten, Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung und/oder Fotos, erforderlichenfalls sonstige Zustimmungserklärungen und Genehmigungen umfassen.
Speziell Betreiber von Gaststätten und Bars gehen allerdings von einem dauerhaften Betreiben des Gewerbes aus. Eine Befristung einer Sondernutzung für Freisitze, Wärmestrahler etc. erscheint daher nicht in jedem Fall sinnvoll, zumal die Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis eine erneute Antragstellung erfordert.
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Tags: Dauernutzung, FDP, Freibeuter, Freisitze, Hobusch, öffentliche Straßen, Sondernutzungserlaubnisse, Wärmestrahler