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Anfrage: Auswirkungen der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig
Ab dem 1. Juli 2020 bis Jahresende gilt in Deutschland ein verminderter Mehrwertsteuersatz.
Hierzu fragen wir an:
- In welchen Bereichen geben die Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig die Mehrwertsteuersenkung nicht an die Endkunden weiter? Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Produkte und Dienstleistungen wird erbeten.
- Aus welchen Gründen?
- Welche Kosten entstehen durch die Anpassung dort, wo der verminderte Mehrwertsteuersatz an die Kunden weitergegeben wird?
Anfrage an den Oberbürgermeister zur mündlichen Beantwortung in der Ratsversammlung am 08. Juli 2020